Wohnsitz - Information für EWR-Bürger und Schweizer

EWR-Bürger und Schweizer-Bürger sowie deren Familienangehörige, die sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten, müssen dies binnen 4 Monate ab Einreise der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Diese stellt auf Antrag eine kostenpflichtige Bescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz aus.

Allgemeine Informationen – z.B. welche Dokumente vorzulegen sind - erhalten Sie bei der Niederlassungsbehörde bzw. sind diese auch im nachstehenden Informationsblatt ersichtlich.
 

Zur Antragstellung besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung unter: https://www.tirol.gv.at/schwaz/service/terminvereinbarung-online/