Wählerevidenz

In jeder Gemeinde wird eine ständige Evidenz der Wahl- und Stimmberechtigten nach den Bestimmungen des Wählerevidenzgesetzes geführt.

Die Wählerevidenz dient als Verzeichnis der Stimmberechtigten bei Volksbegehren und Volksabstimmungen sowie als Grundlage für das vor einer Wahl anzulegende Wählerverzeichnis.