Volksbegehren

Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz zu den Amtszeiten in jeder beliebigen Gemeinde oder online via HELP.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden. 

 

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

 

Aktuelle Informationen über Volksbegehren, derzeit registrierte Volksbegehren, Ablauf, Unterstützung, Unterzeichnung etc. finden Sie unter unter folgendem Link:

 

Volksbegehren - help.gv.at