Solaranlagenförderung

Die Gemeindeförderung ist an die Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes Tirol angepasst und es werden Solaranlagen mit einer Gesamtfläche bis zu 20 m2 Kollektorfläche gefördert, wobei ein Zuschuss von 15 % des jeweiligen Höchstsatzes gewährt wird.

Die Förderung beträgt somit derzeit € 31,50 je mKollektorfläche, höchstens werden      € 400,- je geförderte Wohnung gewährt.

Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass der/die Förderungswerber(in) die schriftliche Zusicherung der Landesförderung bis spätestens sechs Monate nach Ausstellung bei der Gemeinde vorlegt, ansonsten verfällt der Förderungsanspruch.

Die Unterstützung wird für private und gewerbliche Gebäude mit Hauptwohnsitznutzung gewährt.