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Für Schüler und Studenten, die auswärts in Heimen oder Privatunterkünften wohnen und dadurch einen erhöhten Aufwand zu tragen haben, wird je Schuljahr eine Beihilfe gewährt. Die Beihilfe ist bis spätestens 31.12. jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu beheben.
Die Beihilfe beträgt (je Schuljahr 10 Monate):
für Lehrlinge (auch nur für auswärts Wohnende):