Photovoltaikanlagenförderung

Die Gemeindeförderung ist an die Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes Tirol angepasst und es werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung bis zu 20 Kilowatt-Peak gefördert, wobei ein Zuschuss von 15 % des jeweiligen Höchstsatzes gewährt wird.

Die Förderung beträgt somit derzeit je € 37,50 je Kilowatt-Peak, höchstens werden        € 400,- je geförderte Anlage gewährt.  

Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass der/die Förderungswerber(in) die schriftliche Zusicherung der Landesförderung bis spätestens sechs Monate nach Ausstellung bei der Gemeinde vorlegt, ansonsten verfällt der Förderungsanspruch.

Die Unterstützung wird für private und gewerbliche Gebäude mit Hauptwohnsitznutzung gewährt.