Lehrlingszuschuss

Nach erfolgreichem Abschluss eines Lehrjahres wird jedem ortsansässigen Unternehmen, das Lehrlinge beschäftigt und ihrem im Kommunalsteuergesetz gründenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, ein Zuschuss in Höhe von € 150,- pro Lehrling und Lehrjahr gewährt.

Einem Auszahlungsansuchen kann nur zugestimmt werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Lehrjahres schriftlich bei der Gemeinde Finkenberg angesucht wird. Später einlangende Ansuchen werden abgewiesen.

Zur Auszahlung ist als Nachweis der Lehrvertrag und das Lehrzeugnis im Gemeindeamt vorzulegen.