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Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2024 einen einmaligen Zuschuss zu den Heiz- und Wohnkosten.Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können den nachstehenden Richtlinien entnommen werden.Um die Gewährung des Heiz- bzw. Wohnkostenzuschusses kann ab sofort bis 30. September 2024 unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars oder vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/Bei gleichbleibender Einkommensituation bzw. unveränderter Haushalts- zusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommensituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushalts-zusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt ...) ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählen die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung!
Hinweise: AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.Für Haushalt von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wohnkostenzuschuss-Richtlinien (0.77 MB)
Heizkostenzuschuss-Richtlinien (0.62 MB)