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Das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Zur Beratung und Unterstützung der Behörde wurde für diese Aufgaben eine Gemeinde-Einsatzleitung gebildet.
Die Zusammensetzung der Einsatzleitung und die Anzahl ihrer Mitglieder sind im Hinblick auf die im jeweiligen Katastrophenschutzplan angeführten Katastrophen und zu erwartenden Gefahren in einer Geschäftsordnung festgelegt.