Familienbeihilfeansuchen

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Finanzamt.

  

Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. 

Formulare